Wir bauen im Jahr 2024 auch rote Photovoltaik-Anlagen für unsere Kunden.

Wir stellen die roten Photovoltaikmodule vom 2. bis 4. Februar 2024 auf der Baumesse im A2 Forum Rheda-Wiedenbrück aus. Kommen Sie uns gerne auf der Messe besuchen, um sich ein Bild von roten Photovoltaikanlagen zu verschaffen. Wir freuen uns auf Sie!


Seit dem 19. Juni 2023 gilt in Rheda-Wiedenbrück eine neue Richtlinie für die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Bereich der Altstadt Wiedenbrück.

Für Gebäude mit roter Dacheindeckung sind demnach nur Photovoltaikanlagen mit roten Photovoltaikmodulen zulässig, sofern die Dachflächen vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. 

Ähnliche Regelungen gibt es auch schon in anderen Städten, allerdings gehören wir zu den wenigen Anbietern, die überhaupt rote Photovoltaikmodule anbieten. 


Die Infoseite der Stadt Rheda-Wiedenbrück zum Thema finden Sie hier: https://www.o-sp.de/rheda-wiedenbrueck/plan?pid=6635

Die PDF-Datei mit der Richtlinie können Sie hier herunterladen: https://www.o-sp.de/download/rheda-wiedenbrueck/408456


Die roten PV-Module gibt es mit Leistungen von 340 Wp bis 380 Wp. Aktuelle schwarze Module erreichen ca. 50Wp mehr Spitzenleistung, allerdings wirkt sich die Spitzenleistung nur auf die Überschüsse aus, die ins Stromnetz eingespeist werden. Die Deckung des Eigenverbrauchs ist in Verbindung mit einem Stromspeicher fast identisch. 


Sie können sich hier 2 Muster-Anlagenplanungen für jeweils 21 Module mit 10 kWh Stromspeicher herunterladen und vergleichen. Obwohl die Anlage mit den schwarzen Modulen pro Jahr 1500 kWh mehr produziert, ist der Direktverbrauch im Haus nur 50 kWh höher gegenüber der Anlage mit den schwächeren Modulen.  Damit ist die Anlage "nur" ca. 150 € wirtschaftlicher pro Jahr.

Zitat:

Die Regelungen betreffen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen als Auf-Dach- sowie als InDach- Installationen. Zudem sind die Regelungen sinngemäß auf Solardachziegel und vergleichbare technische Anlagen anzuwenden.

1. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können auf Dachflächen, die vom öffentlichen

Raum nicht einsehbar sind, allgemein zugelassen werden.

2. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können auf Dachflächen, welche vom öffentlichen

Raum einsehbar sind, ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die nachfolgenden

Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Die Anlage muss sich hinsichtlich ihrer Gestaltung und Proportionen harmonisch in die Gesamtarchitektur des Gebäudes sowie in die Umgebung einfügen.

b. Die Anlage muss die Farbe der Dacheindeckung aufnehmen. Dementsprechend sind auf rotgedeckten Dachflächen nur rote Module und auf schwarzgedeckten Dachflächen nur schwarze Module zulässig. Es sind ausschließlich Module mit matten Oberflächen zulässig; bläulich glänzende Module sind generell unzulässig.

Sichtbare Kabelführungen sind zu vermeiden.

c. Die Module sind als zusammenhängende Rechteckfläche zu verlegen.

d. Die Anlage ist bei geneigten Dächern parallel zur Dachhaut anzuordnen. Der Abstand zur Dacheindeckung ist auf ein konstruktives Minimum zu begrenzen.

e. Zu First, Ortgang, Traufe sowie aufgehenden Bauteilen ist ein angemessener

Abstand einzuhalten. Als Richtwert werden 50 cm empfohlen, sofern bauordnungsrechtliche Vorgaben keinen größeren Mindestabstand verlangen.

Quelle: 

Beratungsformular für rote Photovoltaikanlagen


Füllen Sie einfach das folgende Beratungs-Formular aus. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen.

Böker Photovoltaik

Frontly GmbH

Am Nonenplatz 12

33378 Rheda-Wiedenbrück

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